Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Vermieter:
Ingomar Henning
Krahm 9a, 51588 Nümbrecht
01777384517
Ingomar.Henning@gmx.de
1. Anreise / Abreise
Die Anreise erfolgt am Anreisetag zwischen 16:00 Uhr und 20:00 Uhr, die Abreise am
Abreisetag bis spätestens 11:oo Uhr.
Andere An- und Abreisezeiten können mit dem Vermieter individuell vereinbart werden.
2. Sonderwünsche und Nebenabreden
Sind grundsätzlich möglich. Sie bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den
Vermieter. Haustiere sind nicht gestattet.
3. Bezahlung
Der Mietvertrag erhält mit Eingang der Anzahlung auf das Konto des Vermieters seine
Gültigkeit. Die Anzahlung in Höhe von 30% des Mietbetrages ist innerhalb von sieben
Tagen nach Erhalt der Anfragebestätigung zur Zahlung fällig. Nach der erfolgten
Anzahlung wird 60 Tage vor Reiseantritt die Zahlung des Restbetrages fällig. Werden die
Zahlungsfristen nicht eingehalten, so kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Die
Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt zur Neuvermietung.
Nebenkosten für Wasser, PKW-Stellplatz, Abfall sowie für übliche Energiekosten werden nicht
Erhoben. Das Aufladen von Elektrofahrzeugen oder der Betrieb von selbstmitgebrachten Verbrauchern
(Kühlwagen, Wohnwagen, Wohnmobil) wird nach Absprache separat abgerechnet.
4. Stornierung und Aufenthaltsabbruch
(1) Storniert (kündigt) der Mieter den Vertrag vor dem Mietbeginn, ohne einen Nachmieter
zu benennen, der in den Vertrag zu denselben Konditionen eintritt, sind als Entschädigung
unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen die folgenden anteiligen Mieten
(ausschließlich der Endreinigung) zu entrichten, sofern eine anderweitige Vermietung
nicht möglich ist:
– Kündigung bis 60 Tage vor Mietbeginn: 30 % des Mietpreises
– Kündigung bis 30 Tage vor Mietbeginn: 50 % des Mietpreises
– Kündigung bis 7 Tage vor Mietbeginn: 75 % des Mietpreises
– danach und bei Nichterscheinen: 95 % des Mietpreises
Es zählt jeweils das Empfangsdatum Ihrer Rücktrittsnachricht. Bereits eingezahlte Beträge
werden verrechnet. Eine Ersatzperson, die zu genannten Bedingungen in Ihren Vertrag
eintritt, kann von Ihnen gestellt werden. Eine schriftliche Benachrichtigung genügt.
(2) Bricht der Mieter den Aufenthalt vorzeitig ab, bleibt er zur Zahlung des vollen Mietpreises verpflichtet.
(3) Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter durch den Rücktritt kein oder ein wesentlich geringerer
Schaden entstanden ist. Der Mieter kann bei Rücktritt vom Vertrag einen Ersatzmieter benennen, der bereit ist, an seiner Stelle
in das bestehende Vertragsverhältnis einzutreten. Der Vermieter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser
wirtschaftlich oder persönlich unzuverlässig erscheint.
(4) Die Vermieter bemüht sich ebenfalls, einen Ersatz-Mieter zu finden.
(5) Die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsmöglichkeiten bleiben hiervon unberührt.
(6) Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.
5. Sorgfaltspflicht
Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt und Inventar äußerst pfleglich zu behandeln. Schuldhaft verursachte Schäden an
Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder am Gebäude sowie den dazugehörigen Anlagen sind von dem Mieter zu ersetzen,
wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist.
6. Vertragsänderungen
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie allen rechtserheblichen Erklärungen
bedürfen der Schriftform.
7. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss
unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.
An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten,
deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, welche die Vertragsparteien mit der unwirksamen
bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
8. Rechtswahl & Gerichtsstand
Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist
das Amtsgerichtzuständig, in dessen Bezirk der Vermieter seinen allgemeinen Gerichtsstand hat.